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Zum Ende der Seite springen Probleme mit Ebay Einzugsermächtigung
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Andre Andre ist männlich
Foren-As


Dabei seit: 17.02.2003
Beiträge: 313
Herkunft: Magdeburg

Probleme mit Ebay Einzugsermächtigung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo zu sammeln,

kennt sich jemand mit der Einzugsermächtigung von Ebay aus. Ich Frage deshalb, weil ich gerade mit Ebay in Streit liege. Es geht um folgendes. Ich war Ebay Nutzer. Ich habe meine Ebay Einzugsermächtigung für mein Konto durch eine E-Mail gekündigt b.z.w. aufgehoben so wie es verlangt wurde. Dieses wurde aber aus irgend welchen Gründen nicht gemacht. Ich habe insgesamt 3 Mails geschrieben. In der einen habe ich gebeten mir einen Überweisungsträger für meine Ebay Gebühren zu zuschicken. Das waren nur 30 Euro als nichts passierte habe ich meine Bank gebeten das Ebay bei mir nichts abbuchen darf. Ebay versuchte es. Natürlich ohne Erfolg. Jetzt dachte ich, Ebay wird sich dann schon schriftlich bei mir Melden. Da habe ich falsch gedacht. Die versuchten es immer wieder und die Gebühren sind dann schnell angewachsen. Jedes mal 5 Euro dazu. Nach ganzen 5 Monaten hat das Endlich ein Ende gehabt. Jetzt hat Ebay mir einen Anwalt auf den Hals gehetzt. Diesen habe ich ein Fax geschickt. Ich bin bereit diese 30 Euro zu bezahlen und nicht mehr. Auch wurde mir geschrieben, das ich angeblich nie eine E-Mail an Ebay geschrieben habe. Nun habe ich noch Pech, weil ich den Provider von den ich meine Mails geschrieben habe gewechselt habe. Und mein Benutzerkonto gelöscht wurde. Meine Frage an euch ist. Erlösch nicht eine Einzugsermächtigung automatisch wenn keine Abbuchung erflogen kann. Ich meine wenn meine Versicherung bei mir mal nichts abziehen konnte wegen mangelhafter Deckung oder so dann muss ich wieder eine neue erteilen. Ich würde mich über eure Meinung und was ich machen kann freuen.

mfg
André
03.04.2005 22:39 Andre ist offline Beiträge von Andre suchen Nehmen Sie Andre in Ihre Freundesliste auf
Athena Athena ist weiblich
Administratorin


Dabei seit: 23.07.2002
Beiträge: 16.228
Herkunft: Lübeck

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Hallo Andre

ich kann zu diesem sehr speziellen Fall wenig sagen, nur ist es bei solchen wichtigen Dingen nicht sehr sinnvoll die Angelegenheit per Mail abzuwickeln, da empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein damit du auch abgesichert bist und Belege vorweisen kannst.


Athena

__________________
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05.04.2005 15:53 Athena ist offline Homepage von Athena Beiträge von Athena suchen Nehmen Sie Athena in Ihre Freundesliste auf
Andre Andre ist männlich
Foren-As


Dabei seit: 17.02.2003
Beiträge: 313
Herkunft: Magdeburg

Themenstarter Thema begonnen von Andre
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Hi Athena

ich danke dir für deine Antwort. Mittlerweile denke ich mal ich zahle den Betrag um endlich ruhe zu bekommen. Ich bekomme ja auch keine Antwort von meinen Provider. Dieser müsste doch noch meinen E-Mail Verkehr gespeichert haben. Das denke ich doch zumindest. Damit könnte ich ja beweisen, das ich die Einzugsermächtigung gekündigt habe. Ich bin ja gezwungen nach zu geben, weil der Mahnbescheid schon da war. Gehe ich in Widerspruch und kann dann doch nicht beweisen, dann wirst ja richtig teuer. Ab so fort mach ich alles mit Einschreiben

MFG
André
14.04.2005 20:28 Andre ist offline Beiträge von Andre suchen Nehmen Sie Andre in Ihre Freundesliste auf
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