Werbung der T-Com (Hardware) |
Hotte
kommt gerne wieder
Dabei seit: 24.07.2003
Beiträge: 71
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Werbung der T-Com (Hardware) |
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Guten Abend allerseits,
hab heute meine Telefonrechnung (T-Com) erhalten.
Soweit nichts besonderes. Dieser Rechnung lag jedoch ein Flyer mit "Schnäppchen" bei.
Unter t-com.de/sonderposten gibt es unter Anderem das ISDN Telefon T-Sinus 720 Komfort collection zum Preis von 99,99 € anstelle von 269,99 €.
Da ich grad am Suchen nach solchen Telefonen bin, wollte ich mir das mal ansehen und evtl. kaufen.
Die Überraschung war dann komplett, als es auf der "Schnäppchenseite"
hieß......AUSVERKAUFT!!!
Ich finde, daß ein solches Angebot schon den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllt. Auch wenn im Flyer steht: "Aber: Nur solange Vorrat reicht."
Wie ist Eure Meinung dazu? Hat man evtl. doch Anspruch auf das Telefon oder ein gleichwertiges Teil?
Gruß, Hotte
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04.02.2005 19:56 |
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Cerberus
Chefredakteur
Dabei seit: 23.07.2002
Beiträge: 12.049
Herkunft: Lübeck
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Hallo Hotte
wenn im Flyer schon steht "Nur solange Vorrat reicht", hast du keine Chance, zumal du kaum überprüfen kannst, wieviele denn tatsächlich geliefert wurden...
ärgerlich aber nicht zu ändern
Cerberus
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04.02.2005 20:32 |
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tom
kommt gerne wieder
Dabei seit: 18.03.2004
Beiträge: 64
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@cerberus,ich glaube mal gelesen zu haben,auch wenn in einer werbung steht"nur solange der vorrat reicht" dieser artikel mindestens 3 tage verfügbar sein muß.
wenn nicht verstößt es gegen ein gesetz,tut mir nur leid das ich es dir nicht benennen kann.
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04.02.2005 21:05 |
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CeLux
kommt gerne wieder
Dabei seit: 21.10.2003
Beiträge: 74
Herkunft: Trossingen
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Hallo,
das Gesetz heißt Irreführende Werbung nach § 5 UWG, kannst es bei der IHK
nachlesen.
Gruß CeLux
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04.02.2005 21:40 |
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Hotte
kommt gerne wieder
Dabei seit: 24.07.2003
Beiträge: 71
Themenstarter
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Hallo CeLux,
danke für Deinen interessanten Link.
Ich frag mich allerdings weshalb solch kluge Gesetze erdacht werden, wenn die Übertretung ohne Folgen bleibt.
schönen Abend noch für Euch
und mich
Hotte
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04.02.2005 22:15 |
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Iconner
Mitglied
Dabei seit: 23.02.2003
Beiträge: 287
Herkunft: Hamburg
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Ich glaube bei solchen Geschichten passiert nur was, wenn sich die Konkurrenz beschwert. Als normaler Kunde kannst du das glaub ich garnicht...
Meine ich jedenfalls mal so gehört zu haben.
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04.02.2005 22:23 |
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Cerberus
Chefredakteur
Dabei seit: 23.07.2002
Beiträge: 12.049
Herkunft: Lübeck
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wenn du unbedingt was tun willst Hotte
dann wende dich an deinen zuständigen Verbraucherschutzverein und trag es denen vor, die können auch Abmahnungen aussprechen
Cerberus
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04.02.2005 23:34 |
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defi
neu im Forum
Dabei seit: 27.06.2004
Beiträge: 2
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Gründe, die einen früheren Verbrauch als zwei Tage rechtfertigen können:
• Unerwartete und außergewöhnlich hohe Nachfrage
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Aber auch, wenn der Warenvorrat schon vor den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Tagen aufgebraucht ist, gibt es keinen Beschaffungsanspruch.
Damit dürfte sich die Frage beantworten, nur leider auf die kundenunfreundliche Art und Weise.
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05.02.2005 11:14 |
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Rocky5
neu im Forum
Dabei seit: 15.07.2004
Beiträge: 25
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Äh hast du von der Telekom was anderes erwartet ?
Der Laden ist bei mir schon lange untendurch
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05.02.2005 11:23 |
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