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Geschrieben von Konkoni am 11.10.2007 um 00:45:

  Garantie auch bei Weiterverkauf?

hallo
ich muß nochmal was klären Augenzwinkern

wenn ich meinen Mushkin Speicher an jemanden mit meiner original Rechnung weiterverkaufe, muß ich dann sowas wie eine Rechtsabtritts Erklärung dazu legen, falls es mal Probs gibt? weil sonst weiß ja Mushkin nicht, wer der aktuelle Besitzer ist oder?

ich möchte halt nicht, das es Genörgel gibt, weil Mushkin im Garantiefall sagt: nö keine Garantie, du bist nicht der Besitzer

ich hoffe es kam rüber, was ich meine Augenzwinkern



Geschrieben von merl1n am 11.10.2007 um 09:13:

 

Hallo,


klar kam es rüber großes Grinsen
Eine Abtrittserklärung wäre die einfachste Lösung.

Aber bisher mussten wir noch keinen Kunden hängen lassen der dies nicht hatte oki


Grüße



Geschrieben von Konkoni am 11.10.2007 um 12:34:

 

ah ja

ich mach dann mal ne so ne Erklärung fertig, ist ja doch besser Augenzwinkern

danke dir



Geschrieben von merl1n am 11.10.2007 um 12:41:

 

gern geschehen...



Geschrieben von Siebenauge am 11.10.2007 um 14:01:

 

wenn ich mich mal kurz mit einklinken darf Augenzwinkern

warum ist das eigentlich so, das viele hersteller keine Garantie zulassen, wenn keine Rechnung vorhanden ist, weil sie verloren wurde oder was weiß ich was

ich mein die sehen doch an der Serienummer, das man ein original Produkt hat oder?



Geschrieben von ZaFFi am 12.10.2007 um 10:50:

 

Ohne Rechnung kein Datum! Ab wann soll die Garantie von, nehmen wir mal an, 24 Monate beginnen?

Händler kauft seine Ware im Jahr 2000.
Händler verkauft seine Ware im Jahr 2002.
Kunde hat Garantie (24 Monate Garantie durch den Hersteller) bis 2004.

Was ist wenn der Händler die Ware im Jahr 2003 verkauft hat? Woher soll das der Hersteller wissen?

Oder ist es dir lieber das der Hersteller seine Garantie ab Produktionsdatum gibt? Augenzwinkern



Geschrieben von merl1n am 12.10.2007 um 11:21:

 

So in der Art wie ZaFFi schön beschrieben hat ist es auch.

Zumal ein Eigentumsnachweis wichtig ist da es sich ja auch um Heelerware handeln könnte...



Geschrieben von Siebenauge am 12.10.2007 um 13:49:

 

schon klar soweit
aber Speicherhersteller bieten ja keine 2 oder 3 jährige Garantie, sondern oft lebenslange Garantie an, auch wenn die in der EU auf 15 oder 30 Jahre begrenzt ist, insofern spielt es ja eigentlich keine Rolle, wie lange die Speicher schon im Regal lagen oder?

darauf wollte ich eigentlich los Augenzwinkern



Geschrieben von ZaFFi am 12.10.2007 um 14:12:

 

Ab hier muss nur noch festgestellt werden ob du wirlich der Eigentümer der Hardware bist und das wiederum lässt sich nur anhand eines Kaufbelegs feststellen.



Geschrieben von Konkoni am 12.10.2007 um 14:24:

 

na ja
das ein Kaufbeleg oder eine Abtretung vorhanden sein muß, haben wir schon weiter oben geklärt

es gibt aber auch Hersteller, bei denen spielt das keine Rolle



Geschrieben von merl1n am 12.10.2007 um 17:51:

 

Habe gerade nochmals mit unserer Firmenleitung gesprochen, habt ihr keine Rechnung tauschen wir auch.

Angabe von Bezugsquelle oder eben doch eine Rechnungskopie sind herzlich willkommen.



Geschrieben von Athena am 12.10.2007 um 18:16:

 

danke marcus, das ist ja mal eine klare Ansage oki

somit legen wir den Fall zu den Akten

-closed-

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