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Geschrieben von Limbo am 31.12.2004 um 11:11:

  Online-Einkaufen im Ausland

Im Internet wird auf deutschen Homepages immer wieder Ware angeboten, die sich noch im Ausland befindet. Oft sitzt auch der Händler noch im Ausland.

Neben dem höheren Risiko überhaupt Ware zu erhalten, und den beträchtlichen Versandkosten, kommt doch zumindest noch die Einfuhr-Umsatzsteuer von 16% dazu. Davon ausgeschlossen sind nur Reiseandenken im Wert von unter 200 €.

Ich bin der Meinung, dass zumindest nach deutschem Recht der Händler alle Kosten angeben muß, um einen rechtssicheren Kaufvertrag abschließen zu können. Wird der Vertrag auf einer deutschen Webside geschlossen, kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Gelten Ebay-Seiten noch als deutsch? Ebay hat ja seinen Deutschen Hauptsitz mal in die Schweiz verlagert.

Hat schon mal jemand schlechte, oder gute Erfahrungen mit Internet-Käufen von Ware aus dem Ausland gemacht?

P.S. Ich habe nichts gegen Ausländer, es geht hier nur um Kosten und Risiken bei Direktkäufen von Waren aus dem Ausland.

Limbo



Geschrieben von Nuckles am 31.12.2004 um 12:08:

  RE: Online-Einkaufen im Ausland

Nachdem der Export von Waren nicht umsatzsteuerpflichtig ist, erfüllt die Einfuhrumsatzsteuer den Zweck, eingeführte Ware inländischer Ware in steuerlicher Hinsicht gleichzustellen. Andere Regelungen gibt es hier innerhalb der EU, dann heißt es eben Erwerbssteuer. Daher ist die Einfuhrumsatzsteuer keine zuätzliche Belastung.

Innerhalb der EU gibt es für den Versandhandel eigene Bestimmungen, was sogar soweit gehen kann, dass sich der Händler den erzielten Umsatz in Deutschland mit deutscher Umsatzsteuer versteuern muss.

Am eigenen Leib habe ich das erst jetzt gespürt, weil ich bei amazon.de, auf Eure Empfehlung übrigens, einen DVD-Brenner bestellt habe. An der Kasse ist plötzlich der Preis um ein paar Euro höher weil eben statt 16 % deutscher Umsatzsteuer 20 % österreichische in Rechnung gestellt werden.

Ich habe schon mehrmals ausländische Ware aus Deutschland bestellt und noch nie Probleme gehabt. Augenzwinkern

MfG Nuckles


P.S.: Meine Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf österreichisches Recht, aber soweit ich weiß ist das deutsche Umsatzsteuergesetz in weiten Teilen gleichlautend.


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