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--- Frage zu Spiele-Indizierung (https://www.pc-experience.de/wbb2/thread.php?threadid=10231)
Geschrieben von ronhan am 11.08.2004 um 15:38:
Frage zu Spiele-Indizierung
Schönen guten Tag miteinander,
da ich aus .at komme, habe ich zur Spiele-Indizierung in .de ein paar grundsätzliche Fragen:
Steht ein Spiel einmal auf dem Index, heißt das entweder
1) es wird nur mehr an Personen über 18 verkauft, oder
2) es darf überhaupt nicht mehr verkauft werden?
Stimmt es, daß
3) nicht mal mehr der Name dieses Spiels in öffentlichen Medien erwähnt werden darf?
Danke im Voraus für die Befriedigung meiner Neugierde,
ronhan
Geschrieben von Trinity am 11.08.2004 um 17:04:
Hallo ronhan,
deine Fragen zur Indizierung und deren Folgen werden dir
hier
beantwortet.
Gruß Trinity
Geschrieben von Eric5 am 11.08.2004 um 19:19:
Hi
Du hast die sache richtig erkannt, einmal auf dem index heißt, das spiel darf nicht mehr verkauft und auch nicht mehr in medien erwähnt werden.
komische gesetzte, nicht???????????????????????
viele grüße und viel spaß noch..............
Geschrieben von S|@y3r am 11.08.2004 um 21:34:
RE: Frage zu Spiele-Indizierung
Ja, ja und nochmals ja!! Die BpjS indiziert etwas, der Titel darf nicht mehr in Zeitschriften erwähnt werden, und verkauft werden darfs auch nicht mehr!!!
Toll, oder???
Geschrieben von ronhan am 11.08.2004 um 21:38:
...also daß Punkt 2) und vor allem Punkt 3) (Gedankenpolizei?) meiner Frage tatsächlich zutreffen, ist schon mehr als bemerkenswert...
Diese Gesetze sind nicht nur komisch, das grenzt schon an Unverschämtheit - Bevormundung ist's sowieso.
Naja, aber weiß, was ihnen in .at noch so einfällt...!
(Kuratorien und Prüfstellen zur Arbeitsbeschaffung kann man nie genug haben, hehe)
Wünsche noch einen angenehmen Abend,
ronhan
(gegen Zensur, für Eigenverantwortung)
Geschrieben von Trinity am 11.08.2004 um 21:49:
Ihr solltet euch den Punkt:
Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme bzw. Einziehung ?
nochmal genauer durchlesen, da gibt es einen wesentlichen Unterschied.
Gruß Trinity
Geschrieben von ronhan am 11.08.2004 um 21:56:
Danke für den Hinweis, Trinity,
jetzt ist's noch um einiges klarer geworden
Grüße,
ronhan
Geschrieben von Spot am 11.08.2004 um 22:02:
Zitat: |
Original von ronhan
...also daß Punkt 2) und vor allem Punkt 3) (Gedankenpolizei?) meiner Frage tatsächlich zutreffen, ist schon mehr als bemerkenswert...
Diese Gesetze sind nicht nur komisch, das grenzt schon an Unverschämtheit - Bevormundung ist's sowieso.[...] |
|
Gedankenpolizei? Siehst du dir eigentlich selbst beim Schreiben zu?
Die Gesetze sind nicht komisch, sondern dienen dem Jugendschutz und haben somit imho durchaus ihre Berechtigung. Würden Eltern ihren Erziehungsauftrag verstehen und konsequent umsetzen, bräuchten wir keinen Jugendschutz.
Ansonsten liebe Kiddies: werdet 18 und dann dürft ihr...
Gruss Spot
Geschrieben von SiLv3R` am 11.08.2004 um 22:53:
Ich denke mal das die meisten Kiddies heutzutage auch so an ihren Stuff kommen,in dem Fall an die Indizierten Games.Ich frage euch deshalb wie einfach ist es ein Spiel aus dem Internet runterzuladen?
Genau verdammt einfach,deswegen bringen die Indizierungen meiner Meinung nach recht wenig.
Gruß SiLv3R`
Geschrieben von Cerberus am 11.08.2004 um 23:52:
es geht nicht darum ob und wie jemand an indizierte Spiele kommt, es geht darum was es bedeutet und das ist hinlänglich geklärt
-closed-
Cerberus
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