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Neue TK-Verordnung gegen 0190-Betrüger |
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Die Bundesregierung stärkt den Schutz des Verbrauchers gegen Betrügereien mit 0190er Nummern. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Änderungsentwurf zur Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV).
Künftig sollen die Rechnung stellenden Dienstanbieter verpflichtet werden, die Telefonkunden in der Rechnung darauf hinzuweisen, dass sie gegen einzelne strittige Forderungen begründete Einwendungen erheben können.
Um die unerwünschte Werbung per Fax, E-Mail und SMS einzudämmen, erweitert die TKV-Änderung die Haftung des Netzbetreibers, teilte das Ministerium mit. Diejenigen Netzbetreiber, die Mehrwertdienste-Rufnummern zur Nutzung überlassen, seien verpflichtet, bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung die 0190-Nummer zu sperren.
Dieser Schutz "hilft nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den zuverlässigen Unternehmen, die ihre Dienstleistungen über die 0190er Nummern anbieten", sagte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller nach dem Beschluss. Der Bundesrat hatte dem Entwurf mit Maßgabe einiger Änderungen bereits zugestimmt.
Die Verordnung werde nun zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorbereitet. Sie tretet am Tage nach der Verkündung in Kraft. Den Entwurf der zweiten Änderung des TKV finden Sie beim Bundesministerium.(dpa/nie)
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