Garantie auch bei Weiterverkauf? |
Konkoni
Mainboard-Spezi
   
Registration Date: 24.12.2005
Posts: 1,617
Herkunft: Bochum
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| Garantie auch bei Weiterverkauf? |
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hallo
ich muß nochmal was klären
wenn ich meinen Mushkin Speicher an jemanden mit meiner original Rechnung weiterverkaufe, muß ich dann sowas wie eine Rechtsabtritts Erklärung dazu legen, falls es mal Probs gibt? weil sonst weiß ja Mushkin nicht, wer der aktuelle Besitzer ist oder?
ich möchte halt nicht, das es Genörgel gibt, weil Mushkin im Garantiefall sagt: nö keine Garantie, du bist nicht der Besitzer
ich hoffe es kam rüber, was ich meine
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Anrufer: "Ich habe mir einen AMD-Prozessor eingebaut."
Hotline: "Ja."
Anrufer: "Mein PC ist total langsam geworden."
Hotline: "Das sagten sie bereits."
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11.10.2007 00:45 |
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merl1n
kommt gerne wieder

Registration Date: 02.07.2007
Posts: 89
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Hallo,
klar kam es rüber
Eine Abtrittserklärung wäre die einfachste Lösung.
Aber bisher mussten wir noch keinen Kunden hängen lassen der dies nicht hatte
Grüße
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11.10.2007 09:13 |
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Konkoni
Mainboard-Spezi
   
Registration Date: 24.12.2005
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Thread Starter
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ah ja
ich mach dann mal ne so ne Erklärung fertig, ist ja doch besser
danke dir
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11.10.2007 12:34 |
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merl1n
kommt gerne wieder

Registration Date: 02.07.2007
Posts: 89
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11.10.2007 12:41 |
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Siebenauge
Junior-Mitglied
  
Registration Date: 16.06.2003
Posts: 154
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wenn ich mich mal kurz mit einklinken darf
warum ist das eigentlich so, das viele hersteller keine Garantie zulassen, wenn keine Rechnung vorhanden ist, weil sie verloren wurde oder was weiß ich was
ich mein die sehen doch an der Serienummer, das man ein original Produkt hat oder?
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11.10.2007 14:01 |
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merl1n
kommt gerne wieder

Registration Date: 02.07.2007
Posts: 89
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So in der Art wie ZaFFi schön beschrieben hat ist es auch.
Zumal ein Eigentumsnachweis wichtig ist da es sich ja auch um Heelerware handeln könnte...
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12.10.2007 11:21 |
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Siebenauge
Junior-Mitglied
  
Registration Date: 16.06.2003
Posts: 154
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schon klar soweit
aber Speicherhersteller bieten ja keine 2 oder 3 jährige Garantie, sondern oft lebenslange Garantie an, auch wenn die in der EU auf 15 oder 30 Jahre begrenzt ist, insofern spielt es ja eigentlich keine Rolle, wie lange die Speicher schon im Regal lagen oder?
darauf wollte ich eigentlich los
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12.10.2007 13:49 |
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ZaFFi
kommt gerne wieder

Registration Date: 20.05.2004
Posts: 58
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Ab hier muss nur noch festgestellt werden ob du wirlich der Eigentümer der Hardware bist und das wiederum lässt sich nur anhand eines Kaufbelegs feststellen.
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12.10.2007 14:12 |
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Konkoni
Mainboard-Spezi
   
Registration Date: 24.12.2005
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na ja
das ein Kaufbeleg oder eine Abtretung vorhanden sein muß, haben wir schon weiter oben geklärt
es gibt aber auch Hersteller, bei denen spielt das keine Rolle
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12.10.2007 14:24 |
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merl1n
kommt gerne wieder

Registration Date: 02.07.2007
Posts: 89
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Habe gerade nochmals mit unserer Firmenleitung gesprochen, habt ihr keine Rechnung tauschen wir auch.
Angabe von Bezugsquelle oder eben doch eine Rechnungskopie sind herzlich willkommen.
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12.10.2007 17:51 |
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Athena
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Administratorin
Registration Date: 23.07.2002
Posts: 12,578
Herkunft: Lübeck
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danke marcus, das ist ja mal eine klare Ansage
somit legen wir den Fall zu den Akten
-closed-
Athena
__________________ ...Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist angenehmer in einem Taxi zu weinen, als in der Straßenbahn...
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12.10.2007 18:16 |
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