Athena
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Administratorin
Registration Date: 23.07.2002
Posts: 12,588
Herkunft: Lübeck
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| Aktuelle Urteile : Kontrollpflicht von Gästebüchern ! |
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LG Trier ergangen (Az: 4 O 106/00). Zur Haftung für Inhalte in Gästebüchern ist eine interessante Entscheidung durch das Landgericht Trier ergangen. Der Anlass des Rechtsstreits war der Eintrag in ein Gästebuch, in dem ein Steuerberater beschuldigt wurde, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu betreiben. Da der Verfasser nicht ermittelt werden konnte, klagte der Betroffenen gegen den Betreiber der Seite. Die Richter verurteilten diesen dazu, diesen Beitrag zu löschen. Wer solchen Gästebücher über den Zeitraum mehrer Wochen ungeprüft lässt, mache sich deren Inhalte zu eigen und haftet nach dem Teledienstegesetz selber für diese Inhalte. Es bestehe eine Pflicht des Betreibers solcher Dienste, in wöchentlichen Abständen die Inhalte zu kontrollieren. Das Urteil bezog sich jedoch auf eine private Website, bei gewerbsmäßig betriebenen Seiten oder gar bei moderierten Foren ist eine Kontrolle in kürzeren Abständen notwendig.
Athena
__________________ ...Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist angenehmer in einem Taxi zu weinen, als in der Straßenbahn...
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