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PC-Experience » Software Foren: » Microsoft-Office 97 bis Office 2021: » LIZENZGEWÄHRUNG für MS Office 2003! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen LIZENZGEWÄHRUNG für MS Office 2003!
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Zvonko Zvonko ist männlich
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Dabei seit: 03.09.2004
Beiträge: 26
Herkunft: Kroatien und jetzt Österreich

LIZENZGEWÄHRUNG für MS Office 2003! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Guten Abend allen in Forum (Portal),

Dies ist meine erste Meldung bei „pc-expirience.de“. Ich bin zufällig auf euch gestossen, habe mir das ganze angeschaut, es hat mir gefallen
(nicht nur lob für die Redaktion, sondern auch für alle anderen Mitglieder) und so bin ich jetzt bei euch gelandet.
Mich würden interessieren eure Meinungen, Erfahrungen, Sichtweisen, usw., zu folgenden Problematik:
LIZENZGEWÄHRUNG für MS Office 2003!
Es handelt sich hier eher um eine Rechtliche- oder Auslegungsproblematik in bezug auf die Microsoft EULA.
Vor 8 Monaten habe MS Office 2003 Professional Edition käuflich erworben und auf meinen PC installiert. Bis vor kurzem ist dieser mit meiner Gattin geteilt und jetzt ist ins haus ein neuer zweiter PC dazugekommen. Das Netzwerk ist aufgebaut und vor zwei tagen wollte ich noch ein neues MS Office 2003 kaufen. Im Gespräch mit dem Verkäufer sind wir auch auf die Frage der Lizenz gekommen. Er hat mir geraten meine Lizenzvereinbarung mal durchzulesen, denn falls ich mehrere Lizenzen besitze, ist keine zusätzliche MS Office 2003 Version (es ist auch eine Investition – Geld frage) notwendig. Das habe ich auch getan und auf folgendes gestossen (Auszug aus meiner EULA):

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs einhalten, die folgenden Rechte:
1.1 Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt,
(a) eine Kopie der Software auf einem PC oder einem anderen Gerät zu installieren und zu verwenden und
(b) eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software zu installieren.

Denn Vertrag bin ich zwei Mal durchgegangen und der oben angeführte Passus ist mich in diesen falle eigentlich der interessante.
Der Punkt 1.1(a) ist klar und verständlich, aber der Zweite Punkt 1.1(b) ist für mich wie aus einen schlechten Film.

Meine Schlussfolgerungen und Sichtweise:
· Ich besitze eine Lizenz, die für zwei Kopien von MS Office 2003 gültig ist (in Ordnung!),
· Eine Kopie darf ich an einen PC oder einen „anderen Gerät“ installieren und verwenden (Aus der Wikipedia: Gerät ist umgangssprachlich auch als Synonym für ein technisches Gebilde, auch Apparat oder Maschine genannt, zum Beispiel ein Radio- oder Fernsehgerät gebräuchlich. Definition des Begriffes „anders Gerät“ habe ich leider nicht gefunden.). Unter umständen, falls ich eine Waschmaschine oder sogar Uhr mit der notwendigen Hardware hätte, kann ich meine Kopie dort installieren und verwenden. Ist auch in Ordnung, denn mir ist es überlassen, was ich mit meiner ersten Kopie anstelle.
· Die zweite Kopie darf ich auch installieren und Verwenden, aber unter der Drohung „ausschliesslich“ (bitte das Wort „Drohung“ in diesen Kontext nicht falsch verstehen, es sind nämlich viele solche Wörter, in abgewandelter Form, Standardmässig in fast jeden Vertrag zu finden). Das Wort „ausschliesslich“ habe ich schon in etlichen Verträgen gesehen und es bedeutet nichts weiter als „Erlaubnis zu Überprüfung des Zustandes“. In Klartext, bei der Freigabe der zweiten Kopie behält sich Microsoft sehr wohl das Recht den Hauptbenutzer und Besitzer der Lizenz zu überprüfen, und er wird das sicher tun! Meine privaten Daten wandern also zu Microsoft, ob mir das Recht ist oder nicht, und sie kommen auf eine Spezialliste derjenigen die sich getraut haben die Lizenz für die zweite Kopie zu aktivieren. Obwohl mir Microsoft zwei legale Kopien zu Verfügung stellt, bin ich nach der Aktivierung der zweiten unter Beobachtung! Ich habe kein Mist gebaut und trotzdem werde ich unter die Lupe genommen. Bitte keine angst jetzt. Jedes gute Unternehmen hat seine Speziallisten, aber normalerweise sollte ich erst Mist bauen oder sogar ein mini Kontingent der Regelverstösse zur Verfügung haben (1x, 2x,...) um in solch eine Situation zu kommen. Die Rechtsabteilung von Microsoft hat hier eine ganze arbeit geleistet um ein harmlosen Satz herzustellen, der nach hinten einen sehr Grossen Spielraum für das Unternähmen läst.
· Mit der Definition von „tragbaren Gerät“ kann man genauso wenig anfangen wie mit „anderes Gerät“. Meine Gegendefinition für diesen fall lautet. „Alles was ich tragen kann, ist tragbar und alles was ich nicht tragen kann, ist nicht tragbar“. Liege ich da falsch? Ich weis man wollte damit wahrscheinlich einen Notebook meinen, aber sind auch die heutigen PC-s tragbar, oder meine oben erwähnte Uhr oder Waschmaschine? Ist das eine zufällige Hintertür für uns, oder versteckt sich etwas mehr dahinter?

War das zu viel? Tut mir leid, ist einfach eine Gewohnheit von mir solche sahen zu Analysieren (es steckt manchmal sehr viel Geld dahinter – Business as usual). Ein Hintergedanke war auch die Frage, was ist mit anderen Menschen die solche Lizenzen haben? Wissen sie das überhaupt?
Soll ich sie Registrieren oder doch nicht?
Ich werde es tun aber mich interessiert auch euere Meinung und bin schon auf die Antworten gespannt.

Mit freundlichen Grüssen
Zvonko
13.09.2004 05:20 Zvonko ist offline Beiträge von Zvonko suchen Nehmen Sie Zvonko in Ihre Freundesliste auf
django django ist männlich
neu im Forum


Dabei seit: 05.08.2004
Beiträge: 45

RE: LIZENZGEWÄHRUNG für MS Office 2003! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo.
Da microsoft zu 85% in der gesamten Welt,auf PC,s als
Betriebsystem eingesetzt ist.Ist das eine klare Aussage.
Bill Gate hat das Momopol.
Wer das Monopol hat,hat das sagen.
Wenn ich alleine daran Denke,wie lange mußten wir User
auf SP1+SP2 warten.Dann solche Klauseln.
Weshalb kaufe ich Produkte von Microsoft? Es ist einfach geht
schnell und bei einiger guten Harware läuft das Ding und ist
wenn man kein Schrauber ist Stabil und Konstant.
AGB: es ist halt so.
PS:
man muß es ja nicht kaufen,es gibt genügend andere
Betriebsysteme die nichts kosten,leider viel Handarbeit gefragt.
Grüße
Django
13.09.2004 06:54 django ist offline Beiträge von django suchen Nehmen Sie django in Ihre Freundesliste auf
Nosferatu Nosferatu ist männlich
kommt gerne wieder


Dabei seit: 12.11.2003
Beiträge: 92

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Also gemeint ist es so, dass du deine Officeversion, die auf deinem PC - Rechner1 - läuft auch auf einem Notebook ("tragbares Gerät") installieren darfst und (lt. den Bedingungen) nur von Dir, als Hauptbenutzer des Rechner1 genutzt werden darf.

Aaaaber, niemand hat definiert, dass ein PC mit Tower Kein tragbares Gerät wäre; sonst machen die auf jeder LAN fabelhafte Holograme, wenn es nicht deren echte PCs wären, und niemand kann dir nachweisen, dass deine Frau nicht ebenso Hauptnutzerin des Rechner1 ist. Im Zweifelsfalle benutzt ihr beide den Rechner zu 50%, wer kann da schon fest machen ob nun du oder deine Frau Hauptbenutzer ist.

Ergo, darfst du auch auf dem 2ten PC deine bereits gekaufte Office-Version installieren und sparst dir das Geld um z.b. deiner Frau einen netten Abend zu gestallten oder so.


ps. ich habe noch nie erlebt, dass ein Privatmann wegen der Eula in irgendeiner weise belangt wurde.
Und ob nun Microsoft dich auf eine Liste setzt oder sogar irgendwelche Daten hin und her schickt ist erstmal nur ne Vermutung und noch nicht bewiesen. Ansonsten könntest du eine Firewall installieren und jeglichen Verkehr von Office untersagen.


... Nos
13.09.2004 09:25 Nosferatu ist offline Beiträge von Nosferatu suchen Nehmen Sie Nosferatu in Ihre Freundesliste auf
Snake_kah
Hausverbot


Dabei seit: 13.11.2002
Beiträge: 562

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Hallo Leute,
bevor es weiter in Richtung Grauzone Lizenzbestimmungen geht:

Die Lizenzbestimmungen von MS sagen aus, daß man diese eine Office-Lizenz auf einem stationären sowie auf einem mobilen Computer nutzen darf, sofern diese beiden Geräte durch den selben Eigentümer genutzt werden!

Die zweite Lizenz darf ebenso verwendet werden; allerdings mit der Einschränkung, daß das verwendete "tragbare Gerät" (PC oder Laptop z.B.) ebenfalls dem Lizenznehmer gehören, der die Hauptlizenz besitzt!

Wie nun "tragbare Geräte" und die Lizenznutzung tiefergehend definiert werden, müßte "Zvonko" bitte bei der MS-Hotline erfragen.

Das soll jetzt aber nicht in der Diskussion "Was ist ein tragbares Gerät und was nicht" enden.

Sollte hier angefangen werden, Diskussionen über Grauzonen und Umgehung der Lizenzbestimmungen stattfinden, werde ich diesen Thread schließen.

MFG
Snake_kah
13.09.2004 12:44 Snake_kah ist offline Beiträge von Snake_kah suchen Nehmen Sie Snake_kah in Ihre Freundesliste auf
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