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Frage zu Spiele-Indizierung |
ronhan
neu im Forum
Dabei seit: 28.04.2004
Beiträge: 14
Herkunft: Niederösterreich
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Frage zu Spiele-Indizierung |
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Schönen guten Tag miteinander,
da ich aus .at komme, habe ich zur Spiele-Indizierung in .de ein paar grundsätzliche Fragen:
Steht ein Spiel einmal auf dem Index, heißt das entweder
1) es wird nur mehr an Personen über 18 verkauft, oder
2) es darf überhaupt nicht mehr verkauft werden?
Stimmt es, daß
3) nicht mal mehr der Name dieses Spiels in öffentlichen Medien erwähnt werden darf?
Danke im Voraus für die Befriedigung meiner Neugierde,
ronhan
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11.08.2004 15:38 |
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Trinity
Gold Member
Dabei seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.550
Herkunft: Austria
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Hallo ronhan,
deine Fragen zur Indizierung und deren Folgen werden dir hier
beantwortet.
Gruß Trinity
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11.08.2004 17:04 |
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Eric5
Stamm-Gast
Dabei seit: 06.04.2004
Beiträge: 147
Herkunft: Black Mesa
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Hi
Du hast die sache richtig erkannt, einmal auf dem index heißt, das spiel darf nicht mehr verkauft und auch nicht mehr in medien erwähnt werden.
komische gesetzte, nicht???????????????????????
viele grüße und viel spaß noch..............
__________________ Undank ist der Welten Lohn...
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11.08.2004 19:19 |
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S|@y3r
neu im Forum
Dabei seit: 15.06.2004
Beiträge: 4
Herkunft: Deutschland
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RE: Frage zu Spiele-Indizierung |
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Ja, ja und nochmals ja!! Die BpjS indiziert etwas, der Titel darf nicht mehr in Zeitschriften erwähnt werden, und verkauft werden darfs auch nicht mehr!!!
Toll, oder???
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11.08.2004 21:34 |
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ronhan
neu im Forum
Dabei seit: 28.04.2004
Beiträge: 14
Herkunft: Niederösterreich
Themenstarter
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...also daß Punkt 2) und vor allem Punkt 3) (Gedankenpolizei?) meiner Frage tatsächlich zutreffen, ist schon mehr als bemerkenswert...
Diese Gesetze sind nicht nur komisch, das grenzt schon an Unverschämtheit - Bevormundung ist's sowieso.
Naja, aber weiß, was ihnen in .at noch so einfällt...!
(Kuratorien und Prüfstellen zur Arbeitsbeschaffung kann man nie genug haben, hehe)
Wünsche noch einen angenehmen Abend,
ronhan
(gegen Zensur, für Eigenverantwortung)
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11.08.2004 21:38 |
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Trinity
Gold Member
Dabei seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.550
Herkunft: Austria
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Ihr solltet euch den Punkt:
Was ist der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer Beschlagnahme bzw. Einziehung ?
nochmal genauer durchlesen, da gibt es einen wesentlichen Unterschied.
Gruß Trinity
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11.08.2004 21:49 |
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ronhan
neu im Forum
Dabei seit: 28.04.2004
Beiträge: 14
Herkunft: Niederösterreich
Themenstarter
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Danke für den Hinweis, Trinity,
jetzt ist's noch um einiges klarer geworden
Grüße,
ronhan
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11.08.2004 21:56 |
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Spot
Mitglied
Dabei seit: 27.09.2003
Beiträge: 247
Herkunft: Fidonet
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Zitat: |
Original von ronhan
...also daß Punkt 2) und vor allem Punkt 3) (Gedankenpolizei?) meiner Frage tatsächlich zutreffen, ist schon mehr als bemerkenswert...
Diese Gesetze sind nicht nur komisch, das grenzt schon an Unverschämtheit - Bevormundung ist's sowieso.[...] |
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Gedankenpolizei? Siehst du dir eigentlich selbst beim Schreiben zu?
Die Gesetze sind nicht komisch, sondern dienen dem Jugendschutz und haben somit imho durchaus ihre Berechtigung. Würden Eltern ihren Erziehungsauftrag verstehen und konsequent umsetzen, bräuchten wir keinen Jugendschutz.
Ansonsten liebe Kiddies: werdet 18 und dann dürft ihr...
Gruss Spot
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11.08.2004 22:02 |
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SiLv3R`
neu im Forum
Dabei seit: 11.08.2004
Beiträge: 5
Herkunft: Hessen/Dillenburg
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Ich denke mal das die meisten Kiddies heutzutage auch so an ihren Stuff kommen,in dem Fall an die Indizierten Games.Ich frage euch deshalb wie einfach ist es ein Spiel aus dem Internet runterzuladen?
Genau verdammt einfach,deswegen bringen die Indizierungen meiner Meinung nach recht wenig.
Gruß SiLv3R`
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11.08.2004 22:53 |
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Cerberus
Chefredakteur
Dabei seit: 23.07.2002
Beiträge: 12.049
Herkunft: Lübeck
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es geht nicht darum ob und wie jemand an indizierte Spiele kommt, es geht darum was es bedeutet und das ist hinlänglich geklärt
-closed-
Cerberus
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11.08.2004 23:52 |
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