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Zum Ende der Seite springen Neue Maßnahmen gegen 0190-Missbrauch vorgeschlagen
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Wallace Wallace ist männlich
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Achtung Neue Maßnahmen gegen 0190-Missbrauch vorgeschlagen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben die Bekämpfung von Missbrauch mit Mehrwehrtdienste-Rufnummern mit weiteren Gesetzesänderungen verstärken. In einem Konzeptpapier, das heise online vorliegt, werden verschiedenste Maßnahmen angesprochen, die Betrügereien mit 0190-Rufnummern Einhalt gebieten sollen.

Am gestrigen Montag legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sein Konzept im Rahmen einer Anhörung Vertretern von Unternehmen und Verbänden vor. Nun will das BMWA rasch zu einem Ergebnis kommen und bereits Anfang Dezember einen ersten Gesetzentwurf vorlegen. Geplant sei, dass dem Bundeskabinett im Januar 2003 ein fertiger Entwurf zum Beschluss vorgelegt werde.

Alle Vorhaben sollen sowohl für die 0190-Nummern als auch für die neuen 0900-Nummern sowie 0136-, 0137-, 0138- und 118-Nummern gelten. Das BMWA will den Preis für zeitabhängig über Mehrwertdiensterufnummern abgerechnete Dienstleistungen auf 2 Euro pro Minute begrenzen. Die Abrechnung soll künftig stets im 60-Sekunden-Takt erfolgen. Zeitunabhängig über 0190-0- oder 0900-Nummern abgerechnete Dienstleistungen dürfen künftig nach dem Willen des BMWA nicht mehr als 120 Euro pro Anruf oder Einwahl kosten. Diese Maßnahmen will das BMWA in der Preisangabenverordnung umsetzen.

Konkret geplant ist der Aufbau einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) für Mehrwertdiensterufnummern. Netzbetreiber, die 0190-Rufnummernbereiche zugewiesen bekommen, sollen verpflichtet werden, ihre ladungsfähige Anschrift und die 0190er-Nummern unverzüglich bei der RegTP registrieren zu lassen. "Jede Adressänderung sowie jede weitere Ableitung von der Zuteilung an eine andere natürliche oder juristische Person ist der RegTP unverzüglich mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung kann die RegTP die 0190er-Nummer entziehen", heißt es in dem Konzeptpapier.

Als weitere Sanktionsmöglichkeit soll die Behörde im Telekommunikationsgesetz (TKG) dazu ermächtigt werden, Bußgeldbescheide dann erlassen zu können, wenn ein Inhaber von 0190-Nummern den Mitteilungspflichten "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt." Über das Telekommunikationsrecht hinausgehende Prüfkompetenzen wird die RegTP aber nicht erhalten. Die RegTP soll jedem, der einer Forderung eines Mehrwertdiensteanbieters ausgesetzt ist und dies durch Vorlage einer Rechnung glaubhaft macht, Namen und ladungsfähige Anschrift des bei ihr hinterlegten Inhabers dieser Nummer erteilen.

Weiterhin soll eine Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dafür sorgen, dass in Zukunft auch Verbraucherschutzverbände gegen die Anbieter vor Gericht ziehen dürfen. Außerdem soll ein "Straf-Schadenersatz" verankert werden, wie das Nachrichten-Magazin Focus jüngst berichtete. Damit solle es nun auch möglich werden, "Unrechtsgewinne von schwarzen Schafen unter den Diensten abzuschöpfen", zitierte das Blatt Matthias Berninger, einen Staatssekretär der Grünen im Verbraucherschutzministerium.

Neben diesen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, ein technisches Gutachten zu beauftragen. Laut Konzeptpapier möchte sie Möglichkeiten ausloten, mit denen dem Missbrauchsproblem mit technischen Mitteln beizukommen ist: Es sei zu untersuchen, ob eine Überprüfung und Zertifizierung von ordnungsgemäß ablaufenden Dialern möglich ist beziehungsweise eine nachträgliche Veränderung verhindert werden kann. Außerdem erwägt man offenbar, der Nutzung eines Mehrwertdienstes die Eingabe einer PIN-Nummer voranzustellen.

(c't)

Wallace
20.11.2002 08:12 Wallace ist offline Homepage von Wallace Beiträge von Wallace suchen Nehmen Sie Wallace in Ihre Freundesliste auf
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