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Geschrieben von Hotte am 04.02.2005 um 19:56:

  Werbung der T-Com (Hardware)

Guten Abend allerseits,

hab heute meine Telefonrechnung (T-Com) erhalten.
Soweit nichts besonderes. Dieser Rechnung lag jedoch ein Flyer mit "Schnäppchen" bei.
Unter t-com.de/sonderposten gibt es unter Anderem das ISDN Telefon T-Sinus 720 Komfort collection zum Preis von 99,99 € anstelle von 269,99 €.
Da ich grad am Suchen nach solchen Telefonen bin, wollte ich mir das mal ansehen und evtl. kaufen.
Die Überraschung war dann komplett, als es auf der "Schnäppchenseite"
hieß......AUSVERKAUFT!!! böse
Ich finde, daß ein solches Angebot schon den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllt. Auch wenn im Flyer steht: "Aber: Nur solange Vorrat reicht."

Wie ist Eure Meinung dazu? Hat man evtl. doch Anspruch auf das Telefon oder ein gleichwertiges Teil?verwirrt

Gruß, Hotte



Geschrieben von Cerberus am 04.02.2005 um 20:32:

 

Hallo Hotte

wenn im Flyer schon steht "Nur solange Vorrat reicht", hast du keine Chance, zumal du kaum überprüfen kannst, wieviele denn tatsächlich geliefert wurden...

ärgerlich aber nicht zu ändern


Cerberus



Geschrieben von tom am 04.02.2005 um 21:05:

 

@cerberus,ich glaube mal gelesen zu haben,auch wenn in einer werbung steht"nur solange der vorrat reicht" dieser artikel mindestens 3 tage verfügbar sein muß.
wenn nicht verstößt es gegen ein gesetz,tut mir nur leid das ich es dir nicht benennen kann.



Geschrieben von CeLux am 04.02.2005 um 21:40:

 

Hallo,

das Gesetz heißt Irreführende Werbung nach § 5 UWG, kannst es bei der IHK nachlesen. Augenzwinkern

Gruß CeLux



Geschrieben von Hotte am 04.02.2005 um 22:15:

 

Hallo CeLux,

danke für Deinen interessanten Link. oki

Ich frag mich allerdings weshalb solch kluge Gesetze erdacht werden, wenn die Übertretung ohne Folgen bleibt.

schönen Abend noch für Euch und mich großes Grinsen

Hotte



Geschrieben von Iconner am 04.02.2005 um 22:23:

 

Ich glaube bei solchen Geschichten passiert nur was, wenn sich die Konkurrenz beschwert. Als normaler Kunde kannst du das glaub ich garnicht...

Meine ich jedenfalls mal so gehört zu haben.



Geschrieben von Cerberus am 04.02.2005 um 23:34:

 

wenn du unbedingt was tun willst Hotte

dann wende dich an deinen zuständigen Verbraucherschutzverein und trag es denen vor, die können auch Abmahnungen aussprechen


Cerberus



Geschrieben von defi am 05.02.2005 um 11:14:

 

Gründe, die einen früheren Verbrauch als zwei Tage rechtfertigen können:
• Unerwartete und außergewöhnlich hohe Nachfrage

.
.
.
Aber auch, wenn der Warenvorrat schon vor den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Tagen aufgebraucht ist, gibt es keinen Beschaffungsanspruch.

Damit dürfte sich die Frage beantworten, nur leider auf die kundenunfreundliche Art und Weise.



Geschrieben von Rocky5 am 05.02.2005 um 11:23:

 

Äh hast du von der Telekom was anderes erwartet ?

Der Laden ist bei mir schon lange untendurch


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